Der Stab des Ortsverbandes
Der Stab bildet die Verwaltung und Führung des Ortsverbandes. Leiter des OV-Stabes
ist der stv. Ortsbeauftragte. Im weiteren besteht der OV-Stab aus dem
Ortsbeauftragten, dem Ausbildungsbeauftragen, dem Verwaltungshelfer, dem
Jugendbetreuer, dem Schirrmeister, dem Koch und dem Beauftragten für
Öffentlichkeitsarbeit und Helferwerbung.
Im Folgenden finden Sie einige Informationen über die Mitglieder des
OV-Stabes
 | Der Ortsbeauftragte (OB) |
Der Ortsbeauftragte leitet den Ortsverband.
Er vertritt die Interessen und fördert das Ansehen des THW und sorgt für vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Landesbeauftragten, Geschäftsführer und Einheitsführer.
Er beruft den Ortsausschuss ein und hat den Vorsitz im Ortsausschuss inne.
Darüber hinaus trägt er die Verantwortung für:
- Maßnahmen der Einsatzvorbereitung und -durchführung
- Ausbildung der Helfer seines Ortsverbandes
- Helferaufnahme, Dienstüberwachung usw.
- Darstellung des Ortsverbandes in der Öffentlichkeit
- Beachtung der geltenden Unfallverhütungsvorschriften und Arbeitsschutzvorschriften
 | Der stellvertretende Ortsbeauftragte (StvOB) |
Der StvOB ist Leiter des OV-Stabes und nimmt als Vertretung des
Ortsbeauftragten in dessen Abwesenheit seine Funktionen und Aufgaben
wahr. Zudem ist er für den inneren Dienst im Ortsverband verantwortlich
. Er regelt den täglichen Dienstbetrieb und bereitet alle wesentlichen
Maßnahmen, die den Ortsverband betreffen entscheidungsreif für den
Ortsbeauftragten auf. Bei Einsätzen und Übungen kann er bei Erfüllung
bestimmter Voraussetzungen auch Aufgaben eines Fachberaters bei der
anfordernden Stelle / Behörde wahrnehmen.
 | Der Ausbildungsbeauftragte (AB) |
Der Ausbildungsbeauftragte koordiniert verantwortlich die Ausbildung im
Ortsverband. Er unterstützt den Ortsbeauftragten in allen
Ausbildungsangelegenheiten und ist für die Grundausbildung, sowie die
Überwachung und Koordination der Standortausbildung entsprechend den
Ausbildungs- und Fachvorgaben verantwortlich. Der Ausbildungsbeauftragte
stellt somit eine qualitativ hochwertige Standortausbildung sicher. Bei
Einsätzen und Übungen kann er bei Vorliegen der Voraussetzungen auch
Aufgaben eines Fachberaters bei der anfordernden Stelle / Behörde
wahrnehmen.
 | Der Jugendbetreuer (JB) |
Der Jugendbetreuer ist für die Jugendarbeit des Ortsverbandes zuständig.
Er ist verpflichtet, die Junghelfer in allen Angelegenheiten zu betreuen
und unter besonderer Rücksichtname der Unfallverhütungsvorschrift
entsprechend den Aufgaben des THW auszubilden. Er wird hierbei durch
Helfer des Ortsverbandes unterstützt. Unter Beachtung der gesetzlichen
Bestimmungen sind das Interesse und die Fähigkeiten des einzelnen
Junghelfers zu fördern - dabei muss der Jugendbetreuer immer als "gutes"
Vorbild agieren.
Der Jugendbetreuer ist Ansprechpartner des Ortsverbandes zur "THW-Jugend
e.V.". Bei der externen Jugendarbeit arbeitet er mit dem
Öffentlichkeitsbeauftragten zusammen.
 | Der Schirrmeister (SM) |
Der Schirrmeister ist für die Geräte- und Fahrzeugausstattung des
Ortsverbandes mitverantwortlich. Zur Erfüllung der ihm übertragenen
Aufgaben kann er in Abspache mit dem Ortsbeauftragten und den Zugführern
auf Helfer des Ortsverbandes zurückgreifen.
Bei Einsätzen erledigt er vorwiegend
logistische Aufgaben.
Bei größeren Einsätzen kann der Schirrmeister auch in Zusammenarbeit mit
der Fachgruppe Logistik überörtlich eingesetzt werden.
 | Der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit und Helferwerbung (BÖH) |
Der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit und Helferwerbung ist für die
interne und externe Öffentlichkeitsarbeit sowie die Maßnahmen zur
Helferwerbung im Ortsverband zuständig. Zur Erfüllung seiner Aufgaben
ist er in geeigneter Weise in den Informationsfluss des Ortsverbandes
eingebunden und unterstützt den Ortsbeauftragten bei allen
öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen sowie der OV-internen
Helferinformation. Hierzu gehören insbesondere Helferwerbung,
Kontaktpflege zu örtlichen Medien, Pressearbeit, Gestaltung von
Publikationen, öffentliche Präsenz bei offiziellen Anlässen etc. Bei der
Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben wird der Beauftragte für
Öffentlichkeitsarbeit und Helferwerbungbei Bedarf durch weitere Helfer
des Ortsverbandes unterstützt.
 | Der Verwaltungshelfer (VwHe) |
Der Verwaltungshelfer ist für die Verwaltungsarbeiten im Ortsverband
verantwortlich. Er erledigt alle im OV anfallenden Verwaltungsarbeiten,
hierzu gehören insbesondere Anlage und laufende Bearbeitung der
Helferakten, Führung der Personalstandslisten, Führung der persönlichen
Ausstattungslisten, einschl. Bestandserfassung, Erstellung von
Verlustmeldungen und Aussonderungsanträgen zur Weitergabe an die Gst,
Ausfüllen der Lehrgangsmeldungen sowie Nachweisführung, Führen der
Handkasse, einschl. der Prüfung von Nachweisungen, Belegen, Rechnungen
und Auszahlungen, Schriftguterstellung, Verwaltung und Statistik,
Mitwirkung bei der allgemeinen Berichterstattung Vorbereitung der
Ermahnungs- und Ausschlussverfahren sowie Sammlung und Verwaltung aller
Verfügungen.
 | Der Koch (K) |
Der Koch ist für die Verpflegung der Helfer im Ortsverband
verantwortlich. Sowohl im Einsatzfall als auch während der regulären
Dienstzeiten sorgt er für die Anforderung und Gewährleistung von
Verpflegung und Getränken. Dabei wird er nach Bedarf von weiteren
Helfern unterstützt.
Bei Einsätzen oder externen Arbeiten kann der Koch auf den mobilen
Feldkochherd (FKH) des OVs zurückgreifen.
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OV-Stab
Fachgruppe FK
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